Der Corona-Ausschuss wurde im Juli 2020 von den Rechtsanwältinnen Antonia Fi-scher und Viviane Fischer sowie den Rechtsanwälten Dr. Reiner Füllmich und Dr. Justus Hoffmann aufgesetzt. Er sucht Antworten auf die juristischen Fragen, ob die Anti-Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen gegen eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems (“flatten the curve”) und zur Verhinderung von SARS-CoV2-Toten – dem verfassungsrechtlichen Prüfmaßstab entsprechend – geeignet, erforderlich und ver-hältnismäßig waren bzw. ob die eingetretenen Kollateralschäden schuldhaft verursacht worden sind. Dazu wurden im Zeitraum 14. Juli bis 21. August 2020 in insgesamt 13 Sit-zungen ExpertInnen und ZeugInnen zur Sache befragt. Der vorliegende Kurzbericht stellt die bedeutsamsten Erkenntnisse der Sitzungen überblickshaft dar. Eine Langfassung ist in Arbeit, weitere Sitzungen folgen.

Pin It on Pinterest