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(Staatsunabhängige Rechtsprechung…) Oberlandesgericht Frankfurt hat den Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft

Di 22. Mrz. 2022 | Wissenschaft und Forschung

Quelle: corona-blog.net

Ivan Künnemann ist ein Anwalt aus Hamburg und er hat sich gegen einen Artikel beim Hamburger Abendblatt gewehrt. Ergebnis: die Verwendung des Begriffs Corona-Leugner kann ab sofort, wenn er die Persönlichkeit verletzt, eine Schadensersatzklage nach sich ziehen. (Weiterlesen)

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