Quelle: reitschuster.de
Von Daniel Weinmann – Wer die deutsche Rechtsprechung während der vergangenen zwei Jahre näher beobachtet hat, wird angesichts dieser Entscheidung kaum überrascht sein: Die coronabedingten Restaurant-Schließungen im Frühjahr 2021 waren verfassungskonform. In der Zeit der sogenannten Bundesnotbremse mussten zwischen dem 23. April und dem 30. Juni 2021 unter anderem Restaurants und Gaststätten schließen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis bei mehr als 100 lag. Darüber hinaus sah die Notbremse Besuchsbeschränkungen in der eigenen Wohnung und Ausgangssperren vor. Die Willkür der Politik und des Gesetzgebers zeigt dieser Vergleich: Obwohl die Inzidenz an diesem Donnerstag bei 502,4 und vor einem sogar bei 1087 lag, was ein Vielfaches des damaligen Grenzwertes ist, werden der Gastronomie seit Anfang April keine Steine in den Weg gelegt. Nicht einmal Masken sind mehr obligatorisch. Die Bundesnotbremse hatte eine Klagewelle in Karlsruhe ausgelöst, weil es erstmals möglich war, ohne Umweg über die Verwaltungsgerichte direkt das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Nun betonte das Bundesverfassungsgericht, dass auch die Gastronomiebeschränkungen angemessen und verhältnismäßig waren und wies die Beschwerde einer Berliner Restaurantbetreiberin ab. Der Beschluss vom 23. März wurde an diesem Mittwoch veröffentlicht. (Weiterlesen)