Quelle: wochenblick.at

Die Luft für Professor Drosten wird immer dünner. Nachdem eine Frau nach der Einreise in die BRD wegen Missachtung der Einreisebestimmungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld erhielt, legte diese mit einer bekannten Anwältin Einspruch ein. Die Anwältin forderte daraufhin von Prof. Drosten eine Stellungnahme zum PCR-Test und das Gericht stimmte zu – Professor Drosten muss seinen PCR-Test erklären. (Weiterlesen)

 

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