Quelle: faz.net
Die Krankenhäuser melden eine Kostenexplosion in der Pandemie. Geht es nach dem Präsidenten des Bundessozialgerichts, sollten ungeimpfte Corona-Patienten die Kosten ihrer Behandlung mittragen. er Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, spricht sich dafür aus, ungeimpfte Corona-Patienten in angemessener Höhe an den Kosten ihrer Behandlung im Krankenhaus zu beteiligen. „Das richtet sich immer nach den individuellen Verhältnissen, sollte dem Versicherten aber auch weh tun“, sagte … (Weiterlesen)