Dresden – Die neue Maskenpflicht für Fahrer und Beifahrer – wer nicht in einem Haushalt wohnt, muss sich trotz täglich sinkender Corona-Zahlen im Freistaat neuerdings vermummen.

Ausgeheckt hat dies Sachsens Corona-Ministerin Petra Köpping (62, SPD).

In Paragraf 3 Absatz 1a Nr. 7 der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung schreibt sie, dass „insbesondere im beruflichen Kontext und bei Fahrgemeinschaften“ eine Maske im Auto zu tragen ist.

Schon als Köpping dies am Freitag öffentlich verkündete, meldete Sachsens Polizeichef Horst Kretzschmar (61) rechtliche Bedenken an. Denn Autofahrer dürfen sich gar nicht vermummen.

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