Zwei Wochen Quarantäne – damit müssen Rückkehrer aus dem Ausland rechnen, wenn sie in Deutschland einreisen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den entsprechenden Paragrafen der Landesverordnung jetzt außer Vollzug gesetzt.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die generelle Quarantänepflicht für Menschen einstweilig außer Vollzug gesetzt, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen. Das teilte die Justizbehörde gestern Abend mit. Die Entscheidung bezieht sich auf einen Paragrafen der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vom 8. Mai. Der Beschluss sei unanfechtbar. (Weiterlesen)