Quelle: reitschuster.de

Ein Grundschüler und ein Schüler einer 12. Klasse an einer Fachoberschule reichten beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag gegen die Testpflicht ein. Das teilt die Forchheimer Rechtsanwaltskanzlei „Bögelein und Dr. Axmann“ auf ihrer Netzseite mit. Sie erwartet eine Entscheidung noch vor dem Ende der Osterferien. Rechtsanwalt Mario Bögelein zeigte sich verwundert darüber, dass die Bayerische Staatsregierung die Testpflicht als Voraussetzung zur Teilnahme am Unterricht eingeführt hat. Denn eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 2. März zur Testpflicht für Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen stehe dem entgegen (Az. 20 NE 21.353). (Weiterlesen)

 

 

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