Quelle: reitschuster.de
Mitte Dezember verabschiedete der Deutsche Bundestag die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Danach müssen bis zum 15. März 2022 Arbeitende in Pflegeberufen ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest vorlegen. Das Abstimmungsergebnis war eindeutig: 570 Abgeordnete stimmten der Impfpflicht für bestimmte Berufe zu, 79 sagten nein, davon 70 Abgeordnete der AfD. Jetzt stellt diese gesetzliche Vorgabe in ihrer Umsetzung auch die Einrichtungen, die es betrifft, vor große Herausforderungen. Reitschuster.de hatte zuletzt einen Fall aus Heidelberg aufgegriffen, der viele Leser empört hat. Und der geeignet ist aufzuzeigen, welche drastischen Folgen solche Maßnahmen für Mitarbeiter haben können, deren Unternehmensführung – um es höflich auszudrücken – mit der Umsetzung der neuen Gesetze mindestens überfordert ist. (Weiterlesen)