Quelle: reitschuster.de
Von Dana Samson — Seit dem 28. Dezember gelten bundesweit neue Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Bereich. Bei privaten Veranstaltungen dürfen sich nur 10 geimpfte oder genesene Menschen treffen. Sofern eine Person dabei ist, die diesen Status nicht erfüllt, gilt die Regel für Ungeimpfte. Diese sieht vor, dass sich lediglich Menschen aus dem eigenen Haushalt und höchstens zwei weitere Personen aus einem Haushalt treffen dürfen. Autofahrten sind in dieser Regel inbegriffen. Um das Konstrukt zu veranschaulichen: Wenn ich mit meinem Auto als Ungeimpfte fahre und einen Ausflug mit zwei Freunden aus unterschiedlichen Haushalten plane, ist das illegal. Plane ich als Ungeimpfte eine Fahrt mit meinem Auto und möchte drei Geimpfte aus einem Haushalt mitnehmen, begehen wir ebenso eine Ordnungswidrigkeit. (Weiterlesen)