Quelle: reitschuster.de
Von Daniel Weinmann — Bis zum 30. Juni muss ein interdisziplinär aufgestellter Sachverständigenausschuss eine detaillierte Bewertung der in Deutschland verordneten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie präsentieren. Laut Infektionsschutzgesetz beauftragt das Bundesgesundheitsministerium „eine externe Evaluation zu den Auswirkungen der Regelungen […] im Rahmen der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie und zu der Frage einer Reformbedürftigkeit.“ (Weiterlesen)