Quelle: epochtimes.de
Im Streit um Corona-Testpflichten in privaten und öffentlichen Unternehmen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Grundsatzurteil gefällt. Arbeitgeber haben Coronatests für die Beschäftigten auch einseitig anordnen dürfen. Eine Flötistin, die dies verweigerte, hat keinen Anspruch auf ihren Lohn, wie am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Die Klägerin war Flötistin bei der Bayerischen Staatsoper. Für die Spielzeit 2020/2021 traf die Staatsoper bauliche und verschiedene weitere Corona-Maßnahmen. Nach dem Hygienekonzept mussten die Beschäftigten je nach Bereich in verschiedenen Abständen einen PCR-Test vornehmen lassen. Die Tests wurden von der Staatsoper organisiert und waren für die Beschäftigten kostenfrei. (Weiterlesen)