Quelle: de.rt.com
Durch die Bundes-“Notbremse” können einzelne Regelungen nur noch vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Kanzlerin Merkel wollte darin einen Vorteil im Kampf gegen Corona sehen. Dieses Vorgehen erntet jedoch scharfe Kritik von den Verwaltungsgerichten. (Weiterlesen)