Quelle: zuerst.de
Kiel. Im Windschatten wichtigerer Ereignisse wird auch über die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ weiter gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hat sie erst kürzlich für rechtens erklärt – aber zahlreiche Betroffene klagen dagegen. Es gibt auch bemerkenswerte Erfolge.
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» Die starke Stimme für deutsche Interessen «
Jetzt hat das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht eine bundesweit bedeutsame Entscheidung gefällt. Demnach ist die Praxis der Gesundheitsämter rechtswidrig, von Pflegern und Krankenschwestern Impfnachweise zu fordern und Bußgelder anzudrohen.
Im strittigen Fall gab das Gericht einer Zahnarzthelferin aus Flensburg recht, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen will. Das zuständige Gesundheitsamt hatte die Frau wie üblich aufgefordert, einen Impf- oder Genesenennachweis bzw. ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, daß sie aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden darf. Widrigenfalls könne sie mit „einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro“ bestraft werden. Weiterhin sei beabsichtigt, der Frau das Betreten sowie die berufliche Tätigkeit in der Zahnarztpraxis zu untersagen. (Weiterlesen)