Quelle: reitschuster.de

Es ist eine trügerische Ruhe, die eingekehrt ist in Deutschland: Einerseits sind die drastischen Corona-Maßnahmen, die bei vielen Menschen aus anderen Ländern vor allem zuletzt nur noch Kopfschütteln auslösten, weitgehend Vergangenheit. Selbst der heilige Kral der Corona-Fanatiker, die Maskenpflicht, ist zum Großteil abgeschafft. Und die Volksvertretung, der Bundestag, ließ die Pläne der Impfpflicht-Fundamentalisten, jedermann mit einem Vakzin zwangszubeglücken, krachend durchfallen. Doch durch die Hintertür arbeiten die Impfpflicht-Gurus weiter. So tritt mit dem heutigen Karfreitag eine sehr einschneidende Änderung für Beschäftigte im Krankheitsfall in Kraft. Nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Ende März bekommen Arbeitnehmer, die keine Auffrischungsimpfung über sich ergehen haben lassen, ab dem 15. April keine Lohnfortzahlung mehr, wenn sie positiv auf Corona getestet sind und damit nicht mehr zur Arbeit kommen können. Das Bizarre daran: Selbst Arbeitnehmer, die ganz brav doppelt geimpft sind, haben also keinen Anspruch mehr auf Bezüge, wenn etwa eine Isolation angeordnet wird. Das besagt Paragraf 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). (Weiterlesen)

 

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