Quelle: epochtimes.de
Rechtswissenschaftler Professor Dr. Dietrich Murswiek erklärt: “Eine Impfpflicht für das Pflegepersonal ist verfassungsrechtlich völlig ausgeschlossen.” … „Die Zwangsimpfung des Pflegepersonals lässt sich auch nicht mit dem Argument rechtfertigen, dass die in Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen tätigen Personen dringend zur Versorgung der Kranken benötigt werden und dass die Zwangsimpfung dazu diene, krankheitsbedingte Ausfälle von Pflegepersonen zu verhindern“, stellt der Rechtswissenschaftler klar. (Weiterlesen)