Quelle: freiewelt.net
Immer mehr Juristen, Staats- und Verfassungsrechtler äußern Bedenken gegenüber Ausgangssperren: Sie verstoßen gegen das Grundgesetz. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte bereitet den Gang vor das Bundesverfassungsgericht vor, wenn die Maßnahme unverändert beschlossen wird… »Das ist ein schwerwiegender Eingriff und er ist verfassungswidrig«, erklärte beispielsweise der Staatsrechtler Thorsten Ingo Schmidt aus Potsdam [siehe Bericht »Tagesspiegel«]. Und die Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold erkennt bei der geplanten bundesweiten Ausgangssperre gleich mehrere verletzte Grundrechte. Sie erklärte, dass der Staat sich für Eingriffe in die Grundrechte rechtfertigen müsse, nicht etwa die Bürger für die Ausübung ihrer Rechte. (Weiterlesen)