Quelle: reitschuster.de
Von Kai Rebmann – Der Verwaltungsgerichtshof von Sizilien hat mit Urteil vom 16. März 2022 entschieden, dass eine Impfpflicht nicht mit der italienischen Verfassung vereinbar ist. Im vorliegenden Fall war dem Kläger von einer Uni die Teilnahme an einem Pflegestudiengang verweigert worden, wogegen der Student sich gerichtlich zur Wehr setzte. Nachdem seine Klage in erster Instanz noch abgewiesen worden war, hatte seine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof nun Erfolg. Die Richter in Sizilien haben das Urteil nun an das Verfassungsgericht weitergeleitet, um die oberste gerichtliche Instanz in Italien abschließend über den Fall entscheiden zu lassen. (Weiterlesen)