Quelle: reitschuater.de
Von reitschuster.de — Pflegekräfte, die sich nicht impfen lassen wollen und dabei auf ihren gesetzlich garantierten Anspruch auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) verweisen, haben in Deutschland seit dem 16. März 2022 einen schweren Stand. Die ehemals unveräußerlichen Grundrechte sind in Zeiten, in denen das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Merkel-Zögling Stephan Harbarth an der Spitze nur noch politische Entscheidungen fällt, nicht mehr das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind. Mit der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und der absehbaren Bestätigung von deren Verfassungsmäßigkeit durch die Richter in Karlsruhe kam es im Dezember 2021 zum Tabubruch. Tausende Krankenschwestern, Pfleger und Ärzte sind seit Inkrafttreten der sektoralen Impfpflicht freiwillig oder erzwungenermaßen aus ihrem Beruf ausgeschieden, nicht selten nach jahrzehntelanger Tätigkeit. Die Politik wiederum benutzt diese hausgemachte Verschärfung des ohnehin seit Jahren bestehenden Pflegenotstands zur Begründung von Corona-Maßnahmen, um etwa quarantänebedingte Arbeitsausfälle des Personals zu vermeiden. (Weiterlesen)