Quelle: journalistenwatch.com

Bayern/Ansbach – Was für den Corona-Bürger eine teuere Geldbuße bis hin zu Knast bedeuten kann: Richter dürfen selbst entscheiden, ob sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen oder den Mindestabstand einhalten wollen, oder eben nicht. Begründung bei dieser Corona-Sonderwurst: Die „richterliche Unabhängigkeit“. (Weiterlesen)

 

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