Quelle: tichyseinblick.de
Immer wieder ist zu hören, dass die Politik im März 2020 “so wenig wusste” und die Gefahrenlage kaum einschätzen konnte. Deswegen sei es richtig gewesen, das öffentliche Leben herunterzufahren. Dieser Ansicht widerspricht nun ein kaum wahrgenommenes Urteil des Amtsgerichts Weimar. Hätte der Verordnungsgeber die verfügbaren Erkenntnisse ermittelt und sachgerecht ausgewertet, dann wäre “der Schluss unabweisbar [gewesen], dass eine Überlastung des Gesundheitssystems aktuell und in nächster Zukunft nicht drohte und somit keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden mussten, um eine solche Überlastung zu verhindern”, heißt es in dem Urteil mit dem Aktenzeichen 583 Js 200030/21. (Weiterlesen)