Quelle: journalistenwatch.com
Der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner gelang ein regelrechter Coup, der bundesweit bald hoffentlich viele Nachahmer findet: Sie beantragte für eine Mandantin die Vorladung von Charité-Professor Christian Drosten als Sachverständigen zur Beantwortung der Frage, ob und inwieweit die von ihm selbst maßgeblich mitentwickelten PCR-Tests überhaupt in der Lage sind, eine Corona-Infektion nachzuweisen – und siehe da: Das zuständige Amtsgericht lud Drosten tatsächlich vor. (Weiterlesen)