Quelle: zuerst.de
Wien. In Österreich sorgt ein Gerichtsurteil für Gesprächsstoff, das wegweisend werden könnte. Der oberste Gerichtshof hat dort jetzt entschieden, daß ein nachweislich gesunder Mensch nicht angeklagt werden darf, jemanden mit einer Krankheit infizieren zu können oder zu wollen. Damit wird eine Binsenweisheit im Nachbarland jetzt vom Höchstgericht offiziell festgeschrieben.
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» Die starke Stimme für deutsche Interessen «
Der Hintergrund des Urteils ist ernst und Ausfluß eines ausufernden Corona-Regimes, das auch in Österreich zu zahllosen Schikanen geführt hat. So wurden auch im Nachbarland Gesunde massenhaft zu Kranken erklärt, zu potentiellen Gefährdern und Seuchenverbreitern. Die Betroffenen mußten massive Benachteiligungen hinnehmen, etwa wochenlange Ausgangssperren. (Weiterlesen)