Quelle: journalistenwatch.com

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat eine entscheidende Anforderung an die Ausstellung von Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht vorerst gekippt. In dem Verfahren OVG 11 S 132/20 hat der 11. Senat diese Regelung insoweit vorläufig außer Vollzug gesetzt, als das zum Nachweis vorzulegende ärztliche Zeugnis die konkret zu benennende gesundheitliche Beeinträchtigung (Diagnose) sowie konkrete Angaben beinhalten muss, warum sich hieraus eine Befreiung von der Tragepflicht ergibt. (Weiterlesen)

 

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