Meine Meinung zu Corona hatte ich im Editorial vor einem Monat bereits angedeutet: Es handelt sich dabei meiner Ansicht nach um einen Vorwand, um in erstaunlicher Offenheit ganz andere Fäden zu ziehen. Klingt das in Ihren Ohren zu abwegig? Dann vergleichen Sie die derzeit knapp 5.000 deutschen „Corona-Toten“ – bei deren Zählung man schon ganz dicke Fragezeichen setzen kann – einfach mit den 25.000 Grippe-Toten (laut Robert- Koch-Institut) des Jahres 2017 oder den 22.000 Toten des Jahres 2016. Ich kann an dieser Stelle nicht detaillierter darauf eingehen und möchte Sie daher gerne auf meine beiden Corona-Spezial-Artikel im Internet verweisen. Den zweiten Teil finden Sie auf unserer Website unter www.smartinvestor.de/2020/04/08/corona-spezial-teil-2; darin ist am Anfang der Link auf den ersten Teil angegeben. Auch wenn die beiden Abhandlungen bereits am 1.4. und am 8.4. erschienen sind, stehe ich noch zu jeder darin gemachten Aussage. In den letzten Wochen kristallisiert
sich zudem immer mehr das Vorhaben einer (weltweiten) Massenimpfung oder gar -identifizierung (ID2020) heraus. Von den drastischen Einschnitten in die Bürger- und Freiheitsrechte will ich an dieser Stelle gar nicht sprechen. Man möchte fast meinen, George Orwell hätte mit seinem Werk „1984“ das Drehbuch zu dem Ganzen geschrieben.
Falls Sie sich abseits des scheinbar gleichgerichteten Medienmainstreams noch ein paar andere Meinungen von meist hochkarätigen Fachleuten dazu einholen wollen, empfehle ich den Artikel „120 Expertenstimmen zu Corona“ unter www.rubikon.news/artikel/120-expertenstimmen-zu-corona, der mit einer vollständigen Quellenangabe abschließt. Quasi in der letzten Minute vor unserem Redaktionsschluss ist mir ein Papier auf den Schreibtisch geflattert, welches es in sich hat:
Demnach hatten wir mit der schon länger feststehenden Auswahl unserer diesmaligen Titelgeschichte den richtigen Riecher – wenngleich ich zugebe, dass wir so schnell mit der Konkretisierung dieses Themas nicht gerechnet hatten. Die besagte Kurzanalyse, die von den Wissenschaftlichen Diensten
des Deutschen Bundestages erstellt wurde, lautet: „Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie“. Darin werden die Einschätzungen einiger Verfassungsrechtler zu einer „Vermögensabgabe“ einander gegenübergestellt. Ich bin zwar kein studierter Jurist, aber nach der Lektüre der nur zehn Seiten umfassenden Abhandlung traue ich mich, zu sagen: Eine solche Vermögensabgabe wäre rein rechtlich durchführbar. Und die Tatsache allein, dass die Studie in Auftrag gegeben wurde, sagt ja schon einiges aus.
Über Zeitpunkt und Ausmaß einer solchen Vermögensabgabe verliert dieses Papier natürlich kein Wort – das war aber auch nicht sein Zweck. Unser Gastautor Volker Nied hat sich zu diesen Fragestellungen jedoch schon vor einiger Zeit seine Gedanken gemacht und präsentiert Ihnen diese ab S. 18. Aber Vorsicht – das ist nichts für schwache Nerven! Passend zu den angesprochenen Themen möchte ich noch auf die Interviews mit dem Philosophen Prof. Dr. Daniel von Wachter auf S. 26 und dem Kapitalschutzexperten Markus Miller auf S. 58 sowie auf „Das große Bild“ auf S. 38 hinweisen. Vielleicht können wir Sie mit dieser Ausgabe zum Nach- oder gar Umdenken anregen.
Mit den besten Wünschen
Ralf Flierl,
Chefredakteur
Magazin Smart Investor