Quelle: epochtimes.de

Gute Nachricht für maskenbefreite Arbeitnehmer: Klagen lohnt sich. Das Arbeitsgericht Hamburg hat einen Arbeitgeber zur Lohnzahlung an seinen Arbeitnehmer verurteilt. Der Arbeitgeber hatte seinen Bankangestellten ohne Vergütung von seiner Arbeitsverpflichtung freigestellt, nachdem er eine Maskenbefreiung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen hatte. Dies schien seinem Arbeitgeber offenbar sauer aufgestoßen zu sein. Dem Mann sei nun vom Arbeitsgericht Lohn für insgesamt fünf Monate zugesprochen worden, berichtete der Kölner Rechtsanwalt für Strafrecht, Dirk Sattelmaier, auf seinem Telegramkanal, der auch aktiv bei Anwälte für Aufklärung mitarbeitet.  (Weiterleiten)

 

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