Quelle: tichyseinblick.de
Das Verbot der Corona-Demonstration ist klar verfassungswidrig, wenn angebliche Rechtsradikale als Begründung herangezogen werden, erklärt der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek. Es muss politische Gleichbehandlung gelten.
Die Berliner Versammlungsbehörde hat heute mehrere Demonstrationen verboten, die am kommenden Wochenende in Berlin stattfinden sollten. Wir geben die Pressemitteilung wieder und haben dazu den Verfassungsrechtler Dieter Murswiek um eine Beurteilung gebeten. (Weiterlesen)