Quelle: journalistenwatch.com
Die mit Ansage absehbar rechtswidrige und nunmehr schon vierte Neufassung von Angela Merkels Privatverfassung namens Infektionsschutzgesetz, mit der sich die „Kanzlerführerin“ zur Entmachtung der Länder ermächtigen lässt, ist für kommende Woche zu erwarten. Die Frage nach den künftigen Vollmachten der Polizei zur Durchsetzung der dann bundeseinheitlich geregelten Freiheitsberaubungen und Schikane-Bestimmungen wirft ein neues Licht auf Details, die bisher niemand so recht auf dem Schirm hatte: Tatsächlich nämlich gehört zu den Grundrechten, die auf dem Altar der politischen Pandemie geopfert werden, auch die Unverletzlichkeit der Wohnung. (Weiterlesen)