Quelle: epochtimes.de
Das Oberlandesgericht (OLG) von Thüringen hat am Mittwoch eine juristisch höchst umstrittene Entscheidung eines Weimarer Familienrichters zur Maskenpflicht in zwei örtlichen Schulen aufgehoben. Es fehle in der Angelegenheit schlichtweg an einer „Regelungskompetenz“ des Familiengerichts, teilte das OLG in Jena mit. Für die Prüfung der Gesundheitsschutzmaßnahmen an Schulen seien Verwaltungsgerichte zuständig. (Az. 1 UF 136/21) (Weiterlesen)