Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert (AfD), gesundheitspolitischer Koordinator seiner Partei, reichte heute eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Professor Wieler und Professor Cichutek, also gegen die Vorsitzenden von RKI und PEI, beim Bundesgesundheitsministerium ein. Worum geht’s dabei? Laut § 13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben die Institute den Auftrag, die Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen einzuholen und auszuwerten. Aber beide dem Gesundheitsministerium unterstellten Institute sind dieser Pflicht laut MdB Martin Sichert seit über einem Jahr nicht nachkommen. Und das meint nicht etwa nur Sichert, das bestätigt auch das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage (3/362): „Bislang hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) keine anonymen Diagnosedaten von den Kassenärztlichen Vereinigungen zum Zwecke der Arnzeimittelsicherheitsüberwachung (Pharmakovigilanz) gem. § 13 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (…) erhalten.“ (Weiterlesen)