Quelle: de.rt.com (erreichbar nur mit VPN über ausländische Server)
Ohne größere Kommunikation änderte das RKI wesentliche Abschnitte in seiner COVID-19-Risikobewertung. Die Argumentation eines Übertragungsschutzes von COVID-19 durch eine Impfung wurde durch die Formulierung eines Impfschutzes vor “schwerer Erkrankung und Hospitalisierung” modifiziert.Für die meisten Bürger dieses Landes unbemerkt, änderte das Robert Koch-Institut (RKI) am 28. Februar auf seiner Seite entscheidende Aussagen in seiner “Risikobewertung zu COVID-19”. In der alten Version hieß es als aktuelle Begründung für eine Bewertungsnotwendigkeit, dass die Gültigkeit der vorherigen Aktualisierung und Anpassung “aufgrund der Ausbreitung der Omikronvariante besonders in den Abschnitten Hintergrund, Empfehlungen und Krankheitsschwere” erfolgte. Die nun aktualisierte Textversion lautet: “Kürzungen im Text und Anpassungen in den Abschnitten Hintergrund, Empfehlungen und Krankheitsschwere”. (Weiterlesen)