Quelle: epochtimes.de

Die Bundesregierung hat ein mehrstufiges Schutzkonzept zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Herbst und Winter vorgestellt. Bundesweit sollen von Oktober bis Anfang April nur einige Maßnahmen gelten, die Bundesländer können aber zusätzliche Regelungen etwa bei der Maskenpflicht erlassen, wie die Bundesministerien für Gesundheit und Justiz am Mittwoch mitteilten. Bei einer Verschärfung der Gefahrenlage sind dann noch einmal verschärfte Schutzmaßnahmen vonseiten der Länder möglich. Bundesweit gelten soll die Maskenpflicht weiterhin im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr. Auch für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll die Masken- und Testnachweispflicht bestehen bleiben, allerdings mit bestimmten Ausnahmen. Nicht gerüttelt werde an der Isolationspflicht für Corona-Infizierte sowie an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, hieß es. (Weiterlesen)

 

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