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Kontaktverbot verstößt gegen Menschenwürde – Urteil in Thüringen: Kontaktverbot im Frühjahr 2020 verfassungswidrig

Fr 22. Jan. 2021 | Politik und Medien

Quelle: nichtohneuns-freiburg.de

Weimar – Das Amtsgericht Weimar hat in einem Urteil entschieden, dass ein zentrales Element des Lockdowns aus dem Frühjahr in Thüringen nicht rechtmäßig war: das Kontaktverbot. Das Amtsgericht Weimar hat entschieden: das Kontaktverbot im Frühjahr war nicht rechtmäßig. Das Amtsgericht Weimar hat entschieden: das Kontaktverbot im Frühjahr war nicht rechtmäßig. Dessen damalige Anordnung sei “in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig” gewesen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch. Es sei damit “nichtig” gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Stadt Weimar Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wird, ist derzeit noch unklar. Hintergrund für das Urteil ist nach Angaben des Gerichts ein Bußgeldverfahren. Ein Mann hatte von der Stadt Weimar einen Bußgeldbescheid erhalten, nachdem er im April 2020 mit sieben weiteren Personen im Hof eines Wohnhauses in Weimar einen Geburtstag gefeiert hatte. Damals habe sich der Mann nach der Corona-Verordnung des Landes vom 18. April 2020 aber nur mit höchstens einer haushaltsfremden Person treffen dürfen. Gegen den Bußgeldbescheid wehrte sich der Beschuldigte juristisch, das Verfahren landete vor dem Amtsgericht. Dort wurde er mit dem Urteil vom Vorwurf, gegen die Verordnung verstoßen zu haben, freigesprochen.
Kontaktverbot verstößt gegen Menschenwürde Das Gericht argumentiert der Mitteilung zufolge unter anderem… (Weiterlesen)

 

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