Quelle: test.rtde.tech
Bisherige Klagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht sind bekanntermaßen gescheitert. Doch nun wagt ein Berliner Anwalt einen neuen Vorstoß, der auf dem Artikel 1 des Grundgesetzes basiert. Bislang herrschte der Tenor vor, dass es dieser Artikel 1 kategorisch verbietet, Leben gegen Leben abzuwägen. (Weiterlesen)