Quelle: epochtimes.de
Eine nicht gegen Corona geimpfte Mitarbeiterin eines Altersheims in Niedersachsen sollte aufgrund ihres Impfstatus ein Zwangsgeld zahlen. Laut einem Gerichtsbeschluss kann das vorläufig nicht von ihr verlangt werden. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wies am Mittwoch die Beschwerde des Landkreises Diepholz gegen eine vorangegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zurück. Dieses hatte der Frau Eilrechtsschutz gegen den Bescheid des Landkreises gewährt. Der Arbeitgeber hatte dem Landkreis mitgeteilt, dass die Mitarbeiterin nicht geimpft sei. Daraufhin ordnete der Landkreis an, einen Impfnachweis einzureichen, ansonsten drohe ein Zwangsgeld. Die Frau klagte in Hannover und stellte einen Eilantrag, woraufhin das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage anordnete. (Weiterlesen)