Quelle: indiatoday.in
Das Gericht hat erklärt (hier im Original):
1. Zwangsimpfungen verstoßen gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
2. Unterschiedliche Behandlung von Geimpften und Ungeimpften ist dann möglich, wenn von den Ungeimpften eine signifikant höhere Ansteckungsgefahr sowohl individuell als auch gesellschaftlich ausgeht. Diesen Beweis kann die Regierung von Indien aktuell aber nicht führen.
3. Für sonstige Maßnahmen hat die Regierung einen weiten Einschätzungsspielraum. Die Maßnahmen müssen aber mit nachprüfbaren Daten belegt sein.
4. Freiwillige Impfungen auch Kinderimpfungen mit mRNA-Injektionen sind aufgrund der weiten wissenschaftlichen Fürsprache nicht zu kritisieren.
5. Alle Daten – insbesondere die von Impfnebenwirkungen – müssen ordnungsgemäß erhoben und für alle Menschen leicht zugänglich gemacht werden.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam und mit viel Vorschussvertrauen in die Regierungen, aber sie beginnen zu mahlen. Es wird Zeit in Anspruch nehmen, aber alle Maßnahmen der letzten zwei Jahre werden unter dem Gesichtspunkt der Verbrechen gegen die Menschheit aufgearbeitet. (Weiterlesen)