Quelle: corona-transition.org
Maskenpflicht, Mindestabstände und Schnelltests an Schulen sind verfassungswidrig und nichtig. Zu diesem Urteil gelangte das Familiengericht Weimar. Das Bildungsministerium von Thüringen setzte sich allerdings über diesen Richterspruch hinweg, wie die Onlineausgabe des mitteldeutschen Rundfunks mdr.de berichtet. Das Urteil habe keine Auswirkungen für Thüringen. Das Ministerium begründe dies unter anderem damit, dass der Beschluss vom 8. April nicht ordnungsgemäss bekanntgegeben worden sei. (Weiterlesen)