Quelle: reitschuster.de
In der Regierungskoalition wird heftig darüber gestritten, welche Corona-Maßnahmen nach dem Auslaufen der bisherigen Regeln nach dem 19. März weiter gelten sollen. Nach Wunsch der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers Scholz soll der Bundestag bis dahin neue „niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen“ im Infektionsschutzgesetz festschreiben. Dieser Terminus ist ein Paradebeispiel für Corona-Neusprech. Denn dahinter verbirgt sich nichts anderes als die Beibehaltung zentraler Maßnahmen wie Impfnachweiskontrolle, Maskenpflicht, Abstandsgebot und Testpflicht. Für den früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier ist dies „ein Schlagwort ohne jede juristische Aussagekraft“. Die wesentlichen Schutzmaßnahmen müssten im Gesetz selbst bestimmt werden, sagte der Staatsrechtswissenschaftler der Welt, „und sie müssen dazu geeignet sein, das gesetzte Ziel mit verhältnismäßigen Mitteln tatsächlich zu erreichen. Diese Abwägungen darf man auf Dauer nicht, wie bisher, weitgehend dem Ermessen der Exekutive überlassen“. (Weiterlesen)