Quelle: reitschuster.de
Von Mario Martin – Die Impfpflicht im Gesundheitswesen ist seit dem 10. Dezember 2021 beschlossene Sache. Damals stimmten im Bundestag 571 Abgeordnete für die Einführung. Mit „Nein“ votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht die Einführung der Impfpflicht im Gesundheitswesen ab dem 15. März 2022 vor. Ab diesem Tag sind die Einrichtungen dazu verpflichtet, den Gesundheitsämtern die Namen der Mitarbeiter zu übermitteln, die nicht den geforderten Impf- bzw. Genesenenstatus besitzen. Die Gesundheitsämter müssen dann individuell entscheiden, ob und wem ein Berufsverbot ausgesprochen wird. Nun ist so eine Impfpflicht leicht beschlossen. Die Umsetzung steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt. Immer mehr Landkreise melden Bedenken bei den Landesregierungen an. (Weiterlesen)