Quelle: epochtimes.de
Für Soldaten ist eine Corona-Impfung schon seit Monaten verpflichtend. Zwei Offiziere verweigern sich. Über ihre Beschwerden wurde jetzt am Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am Montag mit der Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr befasst. Zwei Offiziere der Luftwaffe wehren sich dagegen, dass die Corona-Impfung in eine Liste von Impfungen aufgenommen wurde, die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind. Sie sehen vor allem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22). Ein Urteil fiel am Montag noch nicht. Das Gericht beraumte wegen offener Fragen einen weiteren Verhandlungstermin am 7. Juni an. (Weiterlesen)