Quelle: epochtimes.de
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften im Land vorläufig außer Vollzug gesetzt. Eine Gelsenkirchnerin hatte einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht laut Corona-Schutzverordnung gestellt, der aber größtenteils abgelehnt wurde, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Nur die Regelung, unabhängig vom Abstand im Umfeld von Geschäften eine Maske zu tragen, sei eine Ausnahme. (Az. 13 B 1932/20.NE) (Weiterlesen)