Quelle: ansage.org

Am kommenden Montag, den 2. Mai 2022, wird das Amtsgericht Passau ein Urteil gegen den „Maskenarzt” (so „BR24”) Dr. Ronald Weikl – seine Freunde nennen ihn „Ronny“ – wegen massenweiser Ausstellung von Blanko-Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht fällen. Ob es sich dabei, wie ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, um die Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse handelte (die nach §278 Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht ist) oder nur um ärztliche Bescheinigungen (wofür die Strafbestimmung gar nicht greift, wie es die Verteidigung vorbringt), wurde gar nicht intensiv diskutiert und blieb eigentlich bis zuletzt offen. (Weiterlesen)

 

 

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