Quelle: epochtimes.de
Weil eine Schülerin unter der Gesichtsmaske an Kopfschmerzen und Übelkeit litt, wurde sie mehrfach nach Hause geschickt. Ihre Mutter sei schon genervt gewesen, schilderte das Mädchen gegenüber einer Familienrichterin aus Weilheim. Nach Abwägung aller Umstände stufte die Richterin in diesem Fall das Maskentragen als Kindeswohlgefährdung ein – nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung gegen sie. (Weiterlesen)