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Die fragwürdige Evidenz des Bundesverfassungsgerichts Auf welcher Datenbasis werden hier Entscheidungen getroffen?

So 13. Feb. 2022 | Politik und Medien

Quelle: reitschuster.de

Ein Gastbeitrag des „Subjektiven Studenten“ – In einem Beschluss vom 10. Februar 2022 wies das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht ab. Die Begründung fußt in erster Linie auf dem vermuteten Schutz durch Impfung vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 und Übertragung des Virus. So heißt es in dem Beschluss:

„Nach der weitgehend übereinstimmenden Einschätzung der angehörten sachkundigen Dritten ist zudem davon auszugehen, dass COVID-19-Impfungen einen relevanten – wenngleich mit der Zeit deutlich nachlassenden – Schutz vor einer Infektion auch mit der Omikronvariante des Virus bewirken.“

Weiter bestehe bei Aussetzung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht eine erhöhte Gefahr, dass sich „die dort Tätigen infizieren und sie dann das Virus auf vulnerable Personen übertragen“ würden. (Weiterlesen)

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