Quelle: ansage.org

Dass man nur möglich mehrheits- und gesellschaftsfähige honorige Ziele vorgeben muss, um Tabubrüche, „Kompromisse” und Rechtsgüterabwägungen politisch durchzusetzen, hat Corona gezeigt: Ein abstrakter „Gesundheitsschutz“ sorgte dafür, dass noch vor zweieinhalb Jahren völlig unvorstellbare Grundrechtseinschränkungen und staatliche Übergriffigkeiten als notwendiges Opfer hingenommen wurden – bis hin zur Restaufweichung des Datenschutzes und der versuchten Kraftloserklärung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit im Zuge einer (vorerst gescheiterten) Impfpflicht. (Weiterlesen)

 

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