Quelle: reitschuster.de
Von Kai Rebmann – Rückblende: Am 23. April 2021 tritt die sogenannte Bundesnotbremse („Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“) in Kraft. Dieses Gesetz sieht unter anderem die Schließung aller Schulen in Gemeinden oder Städten vor, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 165 liegt. In den Tagen nach Inkrafttreten der Bundesnotbremse gehen beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden ein. Am 20. Mai 2021 lehnt das BVerfG sämtliche Eilanträge ab und verweist auf ein anhängiges Hauptverfahren. Am 30. Juni 2021 lädt Merkel die Richter des Ersten und Zweiten Senats des BVerfG zum Abendessen ins Kanzleramt ein – auf Kosten des Staats, sprich des Steuerzahlers. Zu den Rednern bei dieser Veranstaltung gehört unter anderem die damalige Bundesjustizministerin und heutige Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD), die bei dieser Gelegenheit über die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung referiert. Unter den Zuhörern befinden sich unter anderem Susanne Baer, Richterin im Ersten Senat, und Stephan Harbarth, ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter, Merkel-Vertrauter und Vorsitzender des Ersten Senats am BVerfG. Am 30. November 2021 kommt der Erste Senat unter Beteiligung des Vorsitzenden Stephan Harbarth und der Richterin Susanne Baer schließlich auch im Hauptverfahren zu der Überzeugung, dass die Bundesnotbremse rechtens sei. (Weiterlesen)