Quelle: de.rt.com
Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte es im Eilverfahren ab, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen, wie am Freitag mitgeteilt wurde. Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit im eigentlichen Verfahren steht noch aus. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thorsten Frei, stellte zuvor im ntv-Frühstart am Morgen unmissverständlich klar, dass sich die Union “an Recht und Gesetz halte” und daher sich nicht weigern werde, das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht umzusetzen. Frei betonte bei n-tv : (Weiterlesen)