Bund und Länder haben sich jetzt sogar noch darauf geeinigt, dass strenge Quarantäne-Maßnahmen auch dann ergriffen werden können, wenn es noch keinen Labornachweis für das Coronavirus gibt. „Das Vorliegen eines positiven Testergebnisses ist dazu nicht zwingend erforderlich“, heißt es im Protokoll der Besprechung von Bundeskanzleramt und den Staats- und Senatskanzleien vom Donnerstag. Bei Ausbruchsgeschehen in einem bestimmten Cluster „sollen die bewährten Maßnahmen Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung in Bezug auf das Kontakt- bzw. Ausbruchscluster ergriffen werden“, heißt es in dem Text. (Weiterlesen)
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