Quelle: de.rt.com

Wie der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschied, darf ungeimpften Studenten nicht pauschal der Zutritt zur Uni verwehrt werden. Die unabhängig von der Hospitalisierungsinzidenz geltende Verordnung widerspreche dem Bundesgesetz, so der VGH. In Baden-Württemberg wird die 2G-Regel an Hochschulen ab der kommenden Woche außer Kraft gesetzt. Wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Freitag mitteilte, sei es “voraussichtlich rechtswidrig”, dass ungeimpfte Studenten durch das “Einfrieren der Alarmstufe II” der Corona-Verordnung vom Präsenzunterricht ausgeschlossen werden. Geklagt hatte ein ungeimpfter Student, der auch keinen Genesenenstatus hatte. (Weiterlesen)

 

 

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