Quelle: epochtimes.de

Die sächsische Corona-Verordnung wurde um einen Masken-Erlass erweitert. Dieser kommt zum Tragen, sobald sich in einem Fahrzeug Personen aus mehren als einem Hausstand befinden. Für den Fahrer bedeutet dies jedoch noch weitere Einschränkungen. Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) hat in der vergangenen Woche auf Basis der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung erklärt, dass alle Personen in einem Auto Gesichtsmasken tragen müssen, wenn sie aus mehr als einem Hausstand kommen. Dies gelte insbesondere im beruflichen Kontext und bei Fahrgemeinschaften. Auch der Fahrer muss eine solche Maske tragen. (Weiterlesen)

 

Pin It on Pinterest